KRITIS Dachgesetz
Gesetz zur Umsetzung der CER-Richtlinie und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen
Physische Objekte und ebenfalls Netzwerke müssen vor Eindringen und Diebstahl geschützt werden. Ganz besonders die kritische Infrastruktur wie Flughäfen, Industrieanlagen, Solaranlagen, Lager, Kraftwerke, Wasserwerke, Verwaltung, u.v.m.
Hier müssen entsprechende Schutzmaßnahmen vorliegen damit Schäden wie Diebstahl, Vandalismus, das außer Kraft setzen, verhindert werden. Genau dafür wurde das KRITIS Dachgesetz ins Leben gerufen.
Dieses KRITIS Dachgesetz und die bereits bestehende NIS2 Richtlinie zusammen setzen sich das Ziel die Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastruktur gegen Cyberangriffe zu erhöhen und die Cybersicherheitslandschaft in Europa zu harmonisieren.
Umfassender Perimeterschutz
Anlagenüberwachung auf Basis von KRITIS
Der umfassende Perimeterschutz der kritischen Infrastruktur ist komplexer denn je. Denn ein Angriff muss frühzeitig erkannt werden und es muss dann schnell gehandelt werden. Hierbei reicht es nicht, dass man erst reagiert, sobald der Angreifer im Gebäude, bzw. auf dem Gelände ist. Man muss den Angreifer schon bei Annäherung an das Objekt lokalisieren und somit das Eindringen in die kritische Infrastruktur vermeiden.
Da jedes Gelände oder zu schützende Objekt anders ist, muss auch die Prävention dementsprechend individuell angepasst sein.
Als Unternehmen, das sich auf Sicherheitstechnik spezialisiert hat und seit mehr als 13 Jahren tätig ist, bieten wir individuelle Lösungen gemäß der KRITIS Vorgaben an.
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) erstellt in Abstimmung mit dem Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik (BSI) aktuell einen Katalog von sektorenübergreifenden Mindestanforderungen zur Konkretisierung möglicher Resilienz-Maßnahmen. In Verbindung mit der CER-Richtlinie sind dies die bestehenden Normen und Richtlinien im Bereich der elektronischen Sicherheitstechnik.
Wenn man die Anforderungen des KRITIS Dachgesetzes genau anschaut, so werden für Betreiber einer kritischen Infrastruktur Vorgaben über die Verfahren der Überwachung - wie der Umgebung, Objekte, Detektionsgeräte, Festlegung der Zugangsrechte für den Zugang zu sensiblen Informationen, etc. - festgelegt.
Daher ist es wichtig, dass der Betreiber einer kritischen Infrastruktur die Sicherheitsfirma schon bei der Planung mit involviert. So kann das entsprechende individuelle Sicherheitssystem gemäß KRITIS geplant und realisiert werden.
Wir von alarm.direct beschäftigen uns schon seit längerer Zeit mit KRITIS und können sagen, dass wir mit den Gesetzvorgaben konform sind.
Ihr Vorteil:
Unseren KRITIS Beauftragten und unser Know how setzen wir für jede Planung und Installation bei unseren Kunden ein.
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Expertenberatung ist bei uns kostenlos. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
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